Für Mitarbeitende in Betreuungseinrichtungen für Kinder gelten besondere Bestimmungen, was die Erste-Hilfe-Ausbildung angeht. Der Kurs ist speziell auf die Bedürfnisse von Betreuungseinrichtungen für Kinder abgestimmt. Unter anderem werden die Besonderheiten bei der Versorgung von Kindern und Kinderkrankheiten intensiver besprochen.
Die Kosten für die Schulung übernimmt in der Regel, zumindest für einen Teil der Teilnehmenden, die Unfallkasse.