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Ob für den Führerschein, den Gruppenleiterschein oder einfach um mehr Sicherheit in Notfallsituationen zu erlangen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten.

Wir bieten Ihnen den Kurs in regelmäßigen Abständen bei unseren Partnern an. Das Seminar hat einen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag), der Inhalt soll Sie perfekt auf das Meistern von Notfallsituationen vorbereiten. Charmanter Nebeneffekt: Da wir eine zugelassene Ausbildungsstelle der Unfallversicherungsträger sind, können Sie den Lehrgang auch für Ihren Arbeitgeber nutzen.

Arbeitgeber müssen nach dem Grundsatz der DGUV eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern im Betrieb vorweisen. Ab einer bestimmten Anzahl an Teilnehmern kommen wir auch zur Ausbildung zu Ihnen in den Betrieb.

Dem Betrieb entstehen dabei in der Regel keine Kosten. Die Kursgebühr übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Abrechnung übernehmen wir direkt. So können Sie sich ganz auf ihr Business konzentrieren.  

 

Wieviele Ersthelfer benötigt ein Betrieb?

Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb regelt der §26 der DGUV Vorschrift 1:

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: 
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.